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BayObLG, 29.01.1996 - 4St RR 7/96 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfassungsrecht: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheitssatz, Bestimmtheit von Strafnormen, nulla poena sine lege
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- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 4St RR 7/96
a) Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1994, 1577 ff.) hat bei der Prüfung der Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes am Maßstab der Art. 2 und Art. 3 Abs. 1 GG , soweit dieses unter anderem den Umgang mit Cannabisprodukten mit Strafe bedroht, darauf abgestellt, daß der Gesetzgeber den Zweck verfolgt, die menschliche Gesundheit von den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung vor der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren. - BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 4St RR 7/96
Der Begriff muß somit so klar umrissen sein, daß die Tragweite und der Anwendungsbereich der Vorschrift zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 57, 250 [262] m. w. N.). - BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 4St RR 7/96
Wegen der Unterschiedlichkeit in der Beschaffenheit, der Wirkungsweise und der Gefährlichkeit der einzelnen Rauschmittel ist es allerdings ausgeschlossen, eine solche Quantität für jedes Rauschmittel einheitlich zu bestimmen (BGHSt 32, 162/163).